Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
ab Montag, dem 16.3.2020, bleiben die Schulen aufgrund einer Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) aus Gründen des Infektionsschutzes bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien am 17. April 2020 für den regulären Betrieb geschlossen. Dies bedeutet, dass weder Unterricht noch sonstige schulische Veranstaltungen stattfinden. Davon nicht betroffen ist das einjährige Praktikum der Schülerinnen und Schüler der Fachoberschulen, das weiterhin in den Praktikumsbetrieben stattfindet. Von der Schulschließung ausgenommen sind zudem einige Förderschulen, deren Betrieb für die Betreuung und Versorgung besonders beeinträchtigter Kinder und Jugendliche unverzichtbar ist. Diese Schulen und die betroffenen Eltern wurden unmittelbar informiert. Für Eltern, die nicht in der Lage sind, eine Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen, wird eine Notfallbetreuung angeboten. Dies gilt zunächst an allen Schulen, die nicht bereits durch das Gesundheitsamt geschlossen wurden. Wir bitten darum, sich vorrangig selbstständig um die Betreuung Ihres Kindes zu bemühen (z.B. durch Absprachen mehrerer Eltern, die gegenseitig die Kinder betreuen). Dabei sollte jedoch nicht auf Personen zurückgegriffen werden, bei denen es sich aufgrund ihres Alters und ihres Gesundheitszustandes um eine besonders gefährdete Person handelt. Soweit dies nicht möglich ist, steht Ihnen in Ihrer Schule eine Notbetreuung zur Verfügung, unter Umständen aber nicht im selben Umfang wie im regulären Schulbetrieb. Für Schülerinnen und Schüler in der Notfallbetreuung wird ein an die Situation angepasstes pädagogisches Angebot sichergestellt. Für die Schülerinnen und Schüler, die zu Hause bleiben, werden seitens der Schule differenzierte Lern- und Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt. Abiturprüfungen und sonstige Abschlussprüfungen werden in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium grundsätzlich durchgeführt. Allen Schülerinnen und Schülern wird damit ermöglicht, ihre Prüfung abzulegen. Die Prüfungen für das mündliche Abitur werden wie geplant ab dem 16. März durchgeführt. Ist das aus organisatorischen Gründen nicht möglich, können die Prüfungen verschoben werden. Die Schule wird Sie umgehend darüber informieren. Auch während der Zeit der Schulschließung ist Ihre Schule grundsätzlich erreichbar und steht für etwaige Fragen zur Verfügung.
13. März 2020